Schutzkonzept
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) in unserer Pfarreiengemeinschaft!
Als Pfarreiengemeinschaft im Bistum Osnabrück waren wir aufgefordert, bis Ende 2019 ein eigenes Schutzkonzept – ein Konzept zum Schutz Minderjähriger und Schutzbefohlener – zu entwickeln. Eine genauere Definition und weitere Informationen zum ISK finden Sie unter:
Bistum Osnabrück: Institutionelles Schutzkonzept
Bereits 2018 bildete sich ein Team ehrenamtlicher Vertreter aus den Gremien (Kirchenvorstand/Pfarrgemeinderat), welche seit Mai 2019 gemeinsam mit Pastor Bleise und Gemeindeassistentin Heike Preut an der Entwicklung des ISK arbeitete. Nach mehreren Treffen steht nun das Institutionelle Schutzkonzept und ist seit dem 1. Dezember 2019 in Kraft.
Nachfolgend einige Stichpunkte, die unser ISK zum Schutz Minderjähriger und Schutzbefohlener kennzeichnen:
Erweitertes Führungszeugnis:
Alle ehrenamtlich Tätigen müssen im Rahmen ihrer Arbeit mit Minderjährigen und Schutzbefohlenen ein sogenanntes Erweitertes Führungszeugnis vorlegen anhand der Vorgaben des Jugendamtes (erforderlich ab min. eine Übernachtung für über 18jährige). Alle übrigen ehrenamtlich Tätigen legen eine Straffreiheitserklärung vor. Eine Selbstverpflichtungserklärung ist obligatorisch für alle ehrenamtlich Tätigen, die mit Schutzbefohlenen zusammenarbeiten.
Des Weiteren stehen wir u.a. für folgende Werte:
Die Sprache bei Gesprächen ist adäquat, altersgerecht, angemessen und respektvoll. Wir sind sensibel im Umgang mit Nähe und Distanz. Wir nehmen die Selbstbestimmtheit des Individuums wahr und achten auf deren Einhaltung. Maßnahmen sind so gestaltet, dass persönliche Grenzen der Schutzbefohlenen nicht überschritten werden.
Das wars? NEIN!
Das „Institutionelle Schutzkonzept“ in unserer Pfarreiengemeinschaft Miteinander mit den Kirchengemeinden „St. Clemens“ Holte-Lastrup, „Unbefleckte Empfängnis Mariens“ Lähden, „St. Martinus“ Lahn, „St. Antonius“ Vinnen, „Mariä Himmelfahrt“ Wachtum und der Kapellengemeinde „St. Johannes“ Ahmsen ist insgesamt 12 Seiten lang und beinhaltet detaillierte Maßnahmen zum Schutz aller Schutzbefohlenen. Weiterhin wird es in der Zukunft auch Schulungen zum Schutzkonzept geben.
Sie finden das Dokument hier:
Institutionelles Schutzkonzept der Pfarreiengemeinschaft Miteinander (Dezember 2019)
Sollten Sie jedoch weitere Fragen oder Anregungen haben, oder selbst einmal mit mehreren Personen an einer Schulung teilnehmen wollen, sprechen Sie das hauptamtliche Team gerne an.